Mietendeckel bis zur gerichtlichen Klärung aussetzen

Heute reichen die AGH-Fraktionen von CDU und FDP Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof gegen den sogenannten Mietendeckel ein. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU Berlin, Kai Wegner:

„Der Mietendeckel verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen die Berliner Landesverfassung. Er ist ein Angriff auf verfassungsmäßige Eigentumsrechte. Auch dem bezahlbaren Wohnen schadet der Mietendeckel. Der Versuch, Marktmechanismen mit der Brechstange auszuhebeln, verschärft den Wohnungsmangel. Der Senat hat eine Mietpreisexplosion bei den Angebotsmieten verursacht. Wegen des Mietendeckels hat Berlin heute die höchsten Angebotsmieten aller Bundesländer. Das ist ein Armutszeugnis rot-rot-grüner Politik.

Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird den Mietendeckel nach Einschätzung führender Experten zu Fall bringen. Die rechtliche Unsicherheit bei Mietern und Vermietern ist enorm. Der Senat sollte jetzt die Notbremse ziehen und den Mietendeckel bis zur gerichtlichen Klärung aussetzen. Wir brauchen nicht Bremsen und Bürokratie, sondern Lösungen für den Bau zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums. Die Berliner CDU tritt ein für ein Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen mit allen beteiligten Akteuren. 

Zugleich müssen die bestehenden Maßnahmen des Bundes zum Schutz der Mieter wie die Mietpreisbremse in Berlin konsequent überwacht und durchgesetzt werden. Schwarze Schafe unter den Vermietern, die die angespannte Marktlage ausnutzen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Zudem stehen wir für Verabredungen mit der Immobilienwirtschaft, um den sozialen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern in allen Fällen sicherzustellen.“

Herr Frau
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