Liebig 34: Sieg des Rechtsstaats

Das Landgericht hat der Räumungsklage des Eigentümers des Hauses in der Liebigstraße 34 stattgegeben. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU Berlin, Kai Wegner:

"Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts. Das ist ein Sieg des Rechtsstaats. Das Urteil ist eine Bestätigung unserer Rechtsordnung und betont den Wert des Eigentums. Ein linksradikales Wohnprojekt, aus dessen Umfeld Anschläge verübt werden, verdient keinen Artenschutz. Für militante und gewaltbereite Extremisten ist in unserer Stadt kein Platz.

Es steht zu befürchten, dass die Besetzer das Haus auch nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel nicht verlassen werden. Der Senat wäre dann aufgefordert, das Gerichtsurteil konsequent durchzusetzen. Wer nicht freiwillig geht, muss geräumt werden. Das ist eine Frage von Recht und Ordnung.

Der Eigentümer des besetzten Hauses hat angeboten, die Immobilie zu Sonderkonditionen sozialen Zwecken zuzuführen. Der grün regierte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat die ausgestreckte Hand des Eigentümers bisher nicht ergriffen. Es ist höchste Zeit, in Verhandlungen über eine faire Lösung einzutreten."

Herr Frau
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